Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Innovative ThermoAnalytic Instruments KG, Deutschland

Stand: 01.08.2014

§ 1 Geltung

1. Die folgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) gelten für alle Ver­käufe, Lieferungen und Angebote der Innovative ThermoAnalytic Instruments KG („ITA-Instru­ments-KG“) im Geschäftsverkehr mit Nicht-Verbrauchern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Einkaufsbedin­gungen des Käufers wird hiermit widersprochen.

2. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen an. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten ITA-Instruments-KG nicht, auch wenn ITA-Instruments-KG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

3. Es gelten ausschließlich die vorliegenden AGB, auch wenn die Bestellung des Käufers anders lautende Einschränkungen oder Zusätze enthält.

 

§ 2 Angebote

1. Unsere Angebote sind freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Ange­botes zu verstehen, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande.

2. Soweit unsere Verkaufsangestellten oder Handelsvertreter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese stets schriftlicher Bestätigung. Das gilt nicht für mündliche Erklärun­gen der Geschäftsleitung oder solcher Personen, die von uns unbeschränkbar bevoll­mächtigt sind.

3. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu un­seren unverbindlichen Angeboten gehören, sind nur annähernd maßgebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können sie verbindlicher Ver­tragsinhalt werden.

4. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertrau­lich" bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Käufer unserer aus­drücklichen Zustimmung.

 

§ 3 Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit

1. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähig­keit des Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem Käu­fer für die Vorauszahlung der Ware eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; der Käufer kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.

2. Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.

 

§ 4 Preise

1. Unsere Preise gelten „ab Werk“ sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käu­fer getroffen wurde. Die Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten.

2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung ge­sondert ausgewiesen.

3. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als 4 Monate, ohne dass dies auf einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung be­ruht, und hat sich in dieser Zeit unsere gültige Preisliste geändert, so können wir an­stelle des vereinbarten Kaufpreises den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis verlangen. Wir werden dem Käufer vor der Lieferung eine entsprechend geänderte Auftragsbestätigung übermitteln. Der Käufer kann in diesem Fall hinsichtlich der Wa­ren, für die der Preis erhöht worden ist, von seiner Bestellung zurücktreten. Er muss den Rücktritt spätestens am 5. Werktag nach Erhalt der geänderten Auftragsbestäti­gung schriftlich erklären. Eine Übersendung per Telefax genügt, eine Übersendung per E-Mail genügt nicht.

 

§ 5 Lieferzeit

1. Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd verein­bart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb 30 Tage nach der angegebenen Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig.

2. Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die mit Zugang der schriftlichen Mahnung des Käufers be­ginnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.

4. Vor Ablauf der gemäß Absatz 3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Käu­fer weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungs­hindernis länger als sechs Wochen an, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Käufer vertraglich oder gesetzlich (z.B. wegen Interessewegfall) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt.

5. Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässig­keit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.

 

§ 6 Versand

1. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen.

2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillie­ferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.

 

§ 7 Zahlung

1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

2. Der Käufer kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kauf­preis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.

3. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsver­pflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns – auch solche, für die Wechsel ge­geben worden sind – sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem be­treffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.

4. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei Diskont-Fähigkeit ohne Ge­währung eines Skontos erfüllungshalber angenommen. Auch Zahlungen im Scheck-/Wechselver­fahren werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Kaufpreis­anspruch erlischt erst nach vollständiger Einlösung der Wechsel. Wechsel- und Dis­kontspesen werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort zu zahlen.

5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche gel­tend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig fest­gestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung ei­nes Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

 

§ 8 Gewährleistung/Haftung

1. Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensicht­liche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Of­fensichtliche Mängel sind von dem Käufer innerhalb von zwei Wochen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.

2. Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir - unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berech­tigt sind. Der Käufer hat uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

3. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir sind berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kauf­preises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nach­besserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Min­derung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung von uns verweigert wird. Das Recht des Käufers zur Geltendma­chung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedin­gungen bleibt davon unberührt.

5. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Be­deutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Scha­dens. Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

6. Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 5 gilt entsprechend für andere als vertragli­che Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungs­gehilfen.

7. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beru­hen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

8. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, so­weit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzun­gen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in § 8 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für unsere gesetz­lichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

9. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend ge­machten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlos­sen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestell­ten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang al­ler Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln erfüllt hat. Im Fall des Scheck-Wechsel-Verfahrens erlischt der Eigentumsvorbehalt in all seinen hier aufgeführten Formen nicht schon mit der Scheckzahlung, sondern erst mit der Einlösung des Wechsels.

2. Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungs­maßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Ei­gentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.

3. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Trans­portkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückerhalt der Vorbehaltsware zu de­ren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit unseren offenen Forderungen aufgerechnet.

 

§ 10 Erfüllungsort

Der Erfüllungsort für Zahlungen ist Hettenleidelheim, für unsere Warenlieferungen der Versandort.

 

§ 11 Datenverarbeitung

Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Ge­schäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Bundesda­tenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbeson­dere speichern oder an eine Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer be­rechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbe­sondere der Übermittlung dieser Daten überwiegt.

 

§ 12 Unverbindliche Beratung

Wir beraten unsere Käufer anwendungstechnisch nach bestem Wissen im Rahmen der gegebe­nen Möglichkeiten, jedoch unverbindlich. Das gilt insbesondere auch hin­sichtlich der Beach­tung irgendwelcher Schutzrechte Dritter. Unsere Vorschläge ent­binden den Käufer nicht von dem Erfordernis, die Produkte in eigener Verantwortung auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu prüfen.

 

§ 13 Verpflichtungen nach dem Elektrogesetz

1. Der Käufer ist verpflichtet die Produkte tatsächlich nach Nutzungsbeendigung zurückzu­geben. Der Käufer verpflichtet sich die Produkte nicht an Mitarbeiter zu ver­äußern, zu verschenken oder sonst an private Haushalte zu überlassen.

2. Wir werden auf Kosten des Käufers die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung zu­rücknehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften insbesondere des Elektrogeset­zes ordnungsgemäß entsorgen.

3. Der Käufer hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weiter gibt, vertrag­lich dazu zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung an ihn zurückzugeben, damit wir ordnungsgemäß entsorgen können.

4. Verstößt der Käufer gegen die obigen Verpflichtungen, so ist der Käufer verpflichtet, die gelieferten Produkte nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und diese nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.

5. Unsere Ansprüche auf Übernahme/Freistellung/Entsorgung nach dem Elektrogesetz durch den Käufer verjähren nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung der Produkte. Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung be­ginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Käufers bei uns über die Nutzungsbeendigung.

6. Geräte, die an uns übergegeben werden, müssen vom Käufer bzw. vom Letztanwen­der dekontaminiert werden, wenn sie mit potentiell infektiösem Material in Berührung gekommen sind. Die Dekontamination wird durch eine Dekontaminationsbescheini­gung bestätigt, die der Ware beigefügt wird. Für Schäden jedweder Art, die aus einer fehlenden Dekontamination entstehen, haf­tet der Käufer bzw. der Letztanwender in vollem Umfang. Jeder Besitzer eines Gerätes ist verpflichtet, diese Information bei Verkauf oder Überlas­sung weiterzugeben.

 

§ 14 Salvatorische Klausel

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbe­dingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Liefer- und Zah­lungsbedingungen im Übrigen nicht.

 

§ 15 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

1. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Käufer seinen Wohn- oder Ge­schäftssitz im Ausland hat. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den in­ternationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne unsere Einwilligung abzutreten.

3. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffent­lich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für beide Teile - auch für Wechsel- und Scheckklagen - Hettenleidelheim. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.